DRG-Abrechnung im Krankenhaus

Neues zur Krankenhausreform Änderungen für das Klinikmanagement

Inhaltsverzeichnis



Die Krankenhauslandschaft in Deutschland befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Mit der Krankenhausreform und der Einführung von Hybrid-DRGs stehen Kliniken vor enormen Herausforderungen, aber auch neuen Chancen. In diesem Blogartikel erhältst du einen umfassenden Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der DRG-Abrechnung, die Auswirkungen der Krankenhausreform und die wachsende Bedeutung des ambulanten Operierens im Krankenhaus.



1. DRG-Abrechnung: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen


1.1 Was sind DRGs und wie funktionieren sie?

Das DRG-System (Diagnosis Related Groups) bildet seit seiner Einführung in Deutschland im Jahr 2003 das Rückgrat der Krankenhausfinanzierung. Es handelt sich um ein Klassifikationssystem, das Patienten anhand ihrer Diagnosen, Prozeduren und weiterer klinischer Merkmale in Fallgruppen einteilt. Jeder Fallgruppe ist ein Relativgewicht zugeordnet, das die durchschnittliche ökonomische Fallschwere repräsentiert. Durch Multiplikation mit dem Landesbasisfallwert ergibt sich der Erlös, den das Krankenhaus für die Behandlung erhält.

Die Grundidee des DRG-Systems besteht darin, ähnliche Behandlungsfälle auch ökonomisch ähnlich zu bewerten. Dies soll Transparenz schaffen, Effizienzanreize setzen und eine leistungsgerechte Vergütung ermöglichen. Gleichzeitig soll es die wirtschaftliche Planung und Steuerung von Krankenhäusern erleichtern.

🔍 Wichtig zu wissen: Das DRG-System umfasst primär die Vergütung von stationären Leistungen. Ambulante Leistungen wurden bislang über separate Systeme abgerechnet, was zu Schnittstellenproblemen und Fehlanreizen führte.


1.2 Änderungen im DRG-System 2025

Das DRG-System unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Für das Jahr 2025 wurden bedeutende Anpassungen vorgenommen:

  • Implementierung neuer Diagnose- und Prozedurenschlüssel: Um medizinische Innovationen abzubilden und eine präzisere Kodierung zu ermöglichen, wurden die ICD-10-GM und OPS-Kataloge umfassend aktualisiert.
  • Neubewertung von Kostengewichten: Basierend auf aktuellen Kalkulationsdaten wurden die Relativgewichte vieler DRGs angepasst, was direkte Auswirkungen auf die Erlöse hat.
  • Integration ambulanter Komponenten: Mit den Hybrid-DRGs wird die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Vergütung teilweise aufgehoben.
  • Berücksichtigung von Qualitätsindikatoren: Die Vergütung wird stärker an Qualitätsparameter gekoppelt, was eine Abkehr von der reinen Mengenorientierung darstellt.

Diese Änderungen stellen Kliniken vor erhebliche Herausforderungen, bieten aber auch Chancen für eine strategische Neuausrichtung und Optimierung der Leistungserbringung.

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    1.3 Herausforderungen bei der Kodierung und Abrechnung

    Die korrekte Kodierung und Abrechnung von DRGs bleibt eine der zentralen Herausforderungen im Klinikmanagement. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:

    • Komplexitätszunahme: Durch die Integration ambulanter Komponenten und die Einführung neuer Kodierrichtlinien wird die Abrechnung komplexer.
    • Dokumentationsanforderungen: Eine präzise und vollständige Dokumentation ist entscheidend für die korrekte DRG-Eingruppierung und Erlöserzielung.
    • MDK-Prüfungen: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat seine Prüfaktivitäten intensiviert, was zu Erlösrisiken führt.
    • IT-Anforderungen: Die technischen Systeme müssen kontinuierlich an die veränderten Anforderungen angepasst werden.

    Für ein erfolgreiches Klinikmanagement ist es unerlässlich, diese Herausforderungen proaktiv anzugehen und entsprechende Expertise aufzubauen. Dies umfasst sowohl die Schulung des Personals als auch die Implementierung geeigneter IT-Lösungen und Prozesse.



    2. Die Krankenhausreform: Auswirkungen auf die Abrechnung


    2.1 Kernelemente der Reform

    Die Krankenhausreform stellt eine der tiefgreifendsten Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen der letzten Jahrzehnte dar. Ihre Kernelemente umfassen:

    • Überwindung der sektoralen Trennung: Die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wird schrittweise aufgehoben.
    • Stärkung der Qualitätsorientierung: Die Qualität der Behandlung soll stärker in den Fokus rücken und auch Einfluss auf die Vergütung haben.
    • Neuordnung der Krankenhauslandschaft: Durch die Einführung von Leistungsgruppen und Versorgungsstufen wird eine stärkere Spezialisierung und Konzentration angestrebt.
    • Reform der Finanzierungsstrukturen: Mit der Einführung der Vorhaltefinanzierung wird ein Teil der Vergütung von der tatsächlichen Leistungserbringung entkoppelt.

    Diese Kernelemente haben direkte Auswirkungen auf die DRG-Abrechnung und erfordern eine strategische Neuausrichtung der Kliniken.


    2.2 Vorhaltefinanzierung und Leistungsgruppen

    Ein zentrales Element der Krankenhausreform ist die Einführung einer Vorhaltefinanzierung, die unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung gezahlt wird. Diese soll etwa 60% der Gesamtfinanzierung ausmachen und dient der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung.

    Die Höhe der Vorhaltefinanzierung ist an die Zugehörigkeit zu bestimmten Leistungsgruppen gekoppelt. Diese Leistungsgruppen definieren, welche medizinischen Leistungen ein Krankenhaus erbringen darf und muss. Die Zuordnung erfolgt anhand definierter Qualitätskriterien wie personeller und technischer Ausstattung sowie Mindestfallzahlen.

    ⚠️ Wichtig für Klinikmanager: Die Zuordnung zu Leistungsgruppen ist entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft einer Klinik und sollte strategisch geplant werden. Hierbei sind sowohl medizinische als auch ökonomische Aspekte zu berücksichtigen.


    2.3 Qualitätsorientierte Vergütungskomponenten

    Die Qualität der Behandlung soll künftig stärker Einfluss auf die Vergütung haben. Hierfür werden verschiedene Qualitätsindikatoren definiert, die regelmäßig gemessen und bewertet werden. Dies umfasst:

    • Struktur- und Prozessqualität: Vorhandensein bestimmter Ressourcen und Einhaltung definierter Prozessstandards.
    • Ergebnisqualität: Behandlungsergebnisse wie Komplikationsraten, Wiederaufnahmeraten und Patientenzufriedenheit.
    • Patientensicherheit: Maßnahmen zur Vermeidung unerwünschter Ereignisse und zur Förderung einer Sicherheitskultur.

    Die Integration dieser Qualitätskomponenten in die Vergütung erfolgt schrittweise und erfordert von den Kliniken ein umfassendes Qualitätsmanagement sowie entsprechende Dokumentations- und Nachweissysteme.




    3. Hybrid-DRGs und ambulantes Operieren


    3.1 Das Konzept der Hybrid-DRGs

    Hybrid-DRGs stellen eine der bedeutendsten Innovationen im deutschen Vergütungssystem dar. Sie ermöglichen eine einheitliche Vergütung unabhängig davon, ob eine Leistung ambulant oder stationär erbracht wird. Dies soll:

    • Fehlanreize beseitigen: Die bisherige höhere Vergütung stationärer Leistungen führte zu medizinisch nicht immer sinnvollen Hospitalisierungen.
    • Effizienz steigern: Ambulante Behandlungen sind in vielen Fällen ressourcenschonender und patientenfreundlicher.
    • Sektorengrenzen überwinden: Die strikte Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung wird aufgeweicht.

    Hybrid-DRGs werden seit dem 1. Januar 2024 schrittweise eingeführt und haben das Potenzial, die Versorgungslandschaft grundlegend zu verändern.


    3.2 Der erweiterte AOP-Katalog 2025

    Der Katalog für ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe (AOP-Katalog) wurde zum 1. Januar 2025 erheblich erweitert. Er umfasst nun etwa 100 zusätzliche Operationen aus sieben Leistungsbereichen, darunter:

    • Endoskopische Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas
    • Proktologische Eingriffe
    • Minimalinvasive Eingriffe an der Wirbelsäule
    • Bestimmte gynäkologische und urologische Operationen
    • Ausgewählte orthopädische Eingriffe

    Diese Erweiterung betrifft etwa 300.000 bisher vollstationär erbrachte Fälle, die nun ambulant durchgeführt werden können oder müssen. Dies stellt Kliniken vor die Herausforderung, ihre Prozesse und Strukturen entsprechend anzupassen.

    🔄 Praxistipp: Kliniken sollten frühzeitig analysieren, welche ihrer bisherigen stationären Fälle von der Erweiterung des AOP-Katalogs betroffen sind, und entsprechende Anpassungsstrategien entwickeln.


    3.3 Praktische Umsetzung und Abrechnungstipps

    Die praktische Umsetzung der Hybrid-DRGs und des erweiterten AOP-Katalogs stellt viele Kliniken vor operative Herausforderungen. Hier einige Tipps für eine erfolgreiche Implementation:

    • Workflow-Anpassung: Die Prozesse für ambulante Operationen müssen optimiert werden, um Effizienzpotenziale zu realisieren.
    • Dokumentationsanpassung: Die Dokumentation muss die spezifischen Anforderungen der Hybrid-DRGs berücksichtigen.
    • Kodierungsexpertise: Das Kodierpersonal muss mit den neuen Regelungen vertraut gemacht werden, um korrekte Abrechnungen zu gewährleisten.
    • Patientenmanagement: Die Patientensteuerung und -information muss an die veränderten Behandlungswege angepasst werden.
    • IT-Anpassungen: Die IT-Systeme müssen in der Lage sein, die neuen Abrechnungsmodalitäten abzubilden.

    Eine systematische Herangehensweise und eine frühzeitige Vorbereitung sind entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung.



    4. Strategische Implikationen für das Klinikmanagement


    4.1 Neuausrichtung der Leistungsportfolios

    Die Einführung von Leistungsgruppen und Hybrid-DRGs erfordert eine strategische Überprüfung und gegebenenfalls Neuausrichtung des Leistungsportfolios. Hierbei sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:

    • Stärken-Schwächen-Analyse: Identifikation der Bereiche, in denen die Klinik besondere Stärken aufweist oder wirtschaftliche Vorteile erzielen kann.
    • Wettbewerbsanalyse: Betrachtung des regionalen Umfelds und der Positionierung anderer Leistungserbringer.
    • Vergütungspotenziale: Bewertung der wirtschaftlichen Attraktivität verschiedener Leistungsbereiche unter den neuen Vergütungsregelungen.
    • Qualitätsanforderungen: Prüfung, inwieweit die Qualitätsanforderungen der angestrebten Leistungsgruppen erfüllt werden können.

    Basierend auf dieser Analyse sollte eine klare Strategie entwickelt werden, die sowohl medizinische als auch ökonomische Aspekte berücksichtigt.


    4.2 Digitalisierung und Prozessoptimierung

    Die zunehmende Komplexität der Abrechnung und die verstärkte Orientierung auf ambulante Leistungen erfordern eine Optimierung der Prozesse und eine fortschreitende Digitalisierung. Folgende Aspekte sollten hierbei im Fokus stehen:

    • Digitale Dokumentation: Implementierung von Systemen, die eine effiziente und vollständige Dokumentation ermöglichen.
    • Prozessautomatisierung: Automatisierung routinemäßiger Prozesse, um Personal zu entlasten und Fehler zu reduzieren.
    • Datenanalyse: Nutzung von Datenanalysetools zur Identifikation von Optimierungspotenzialen und zur strategischen Planung.
    • Schnittstellen: Schaffung nahtloser Übergänge zwischen ambulanten und stationären Bereichen sowie zu externen Leistungserbringern.

    Die Digitalisierung stellt eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Bewältigung der aktuellen Herausforderungen dar.


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      4.3 Personalentwicklung im Kontext ambulanter Leistungserbringung

      Die Verschiebung von Leistungen in den ambulanten Bereich erfordert auch eine Anpassung der Personalstrukturen und -kompetenzen. Hierbei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

      • Qualifikationsanforderungen: Das Personal muss für die spezifischen Anforderungen ambulanter Behandlungen qualifiziert werden.
      • Arbeitszeitmodelle: Die Arbeitszeitmodelle müssen an die veränderten Abläufe angepasst werden.
      • Teamstrukturen: Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen und Bereichen muss neu organisiert werden.
      • Führungskompetenzen: Führungskräfte müssen in der Lage sein, den Veränderungsprozess zu gestalten und zu begleiten.

      Eine systematische Personalentwicklung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Umsetzung der neuen Anforderungen.



      5. Fazit und Ausblick

      Die aktuellen Entwicklungen in der DRG-Abrechnung, die Krankenhausreform und die Einführung von Hybrid-DRGs stellen Kliniken vor erhebliche Herausforderungen, bieten aber auch Chancen für eine strategische Neupositionierung. Der Trend zur Ambulantisierung wird sich in den kommenden Jahren weiter verstärken, und die Grenzen zwischen den Sektoren werden zunehmend verschwimmen.

      Kliniken, die diese Entwicklungen frühzeitig erkennen und proaktiv gestalten, können daraus Wettbewerbsvorteile generieren. Hierzu bedarf es einer klaren strategischen Ausrichtung, einer konsequenten Prozessoptimierung und einer gezielten Personalentwicklung.

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      6. Quellen

      1. Bundesverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC): "DRG-Update 2025: Auswirkungen auf die chirurgische Praxis", BDC Online.
      2. Deutsche Medizin Informatik GmbH (DMI): "Neuerungen im DRG-System und AOP-Katalog 2025", DMI Online.
      3. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO): "Hybrid-DRGs: Der neue Katalog für 2025", KVNO Online.
      4. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): "Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG): Eckpunkte der Reform", März 2024.
      5. Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): "Positionspapier zur Krankenhausreform und Hybrid-DRGs", Februar 2025, DKG Online.

      Autor: Dr. Alexander Zuber, Kursleiter der Klinikmanagement Akademie

      Dieser Artikel wurde am 25. März 2025 aktualisiert und entspricht dem aktuellen Kenntnisstand zur DRG-Abrechnung, Krankenhausreform und Hybrid-DRGs. Für individuelle Beratung empfehlen wir die Konsultation spezialisierter Experten.

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        Dr. Alexander Zuber, Kursleiter der Klinikmanagement Akademie, bringt über ein Jahrzehnt Erfahrung in der komplexen Welt des deutschen Krankenhausmanagements mit. Er versteht es, die vielschichtigen Zusammenhänge dieser stark regulierten Branche verständlich und praxisnah zu vermitteln.

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