FAQ zur Krankenhausreform

KHVVG und Transformationsfonds einfach erklärt Auswirkungen für Krankenhäuser



1. Was ist das KHVVG und wann trat es in Kraft?

🏥 Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ist ein zentrales Reformgesetz zur Verbesserung der stationären Versorgung in Deutschland. Es trat am 1. Januar 2025 in Kraft und wird schrittweise bis 2029 umgesetzt. Das KHVVG beinhaltet tiefgreifende Änderungen wie die Einführung von Leistungsgruppen mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien, die Umstellung auf Vorhaltevergütung und die Schaffung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen. Der Transformationsfonds mit 50 Milliarden Euro unterstützt diese strukturellen Veränderungen.



2. Was sind die Hauptziele der Krankenhausreform?

🎯 Die Krankenhausreform verfolgt vier zentrale Ziele:

  1. Qualitätssteigerung: Durch verbindliche Qualitätskriterien für Leistungsgruppen wird die Behandlungsqualität verbessert.
  2. Flächendeckende Versorgung: Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung auch in ländlichen Regionen durch gezielte Förderung.
  3. Effizienzsteigerung: Abbau von Doppelstrukturen und Fokussierung auf bedarfsgerechte Leistungen.
  4. Entbürokratisierung: Vereinfachung administrativer Prozesse für das Krankenhauspersonal.

Insgesamt soll die Reform die Patientenversorgung verbessern und gleichzeitig wirtschaftliche Stabilität für die Kliniken schaffen.




3. Was bedeutet der Transformationsfonds für Krankenhäuser?

💰 Der Transformationsfonds ist dein finanzieller Helfer für die Umstrukturierung! Er stellt über zehn Jahre hinweg bis zu 50 Milliarden Euro bereit, finanziert durch die gesetzliche Krankenversicherung und die Länder. Diese Mittel unterstützen gezielt Projekte wie die Konzentration von Versorgungskapazitäten, die Schließung nicht zukunftsfähiger Standorte in Regionen mit Überversorgung und die Umwandlung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Einrichtungen. Der Fonds ist damit das finanzielle Rückgrat der gesamten Krankenhausreform.



4. Wie hoch ist der Transformationsfonds und wer finanziert ihn?

💶 Der Transformationsfonds umfasst insgesamt 50 Milliarden Euro und läuft über zehn Jahre (2026-2035). Die Finanzierung erfolgt zu 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (GKV) und zu 25 Milliarden Euro durch die Bundesländer als Kofinanzierung. Pro Jahr stehen somit etwa 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder müssen jeweils mindestens 50% der Kosten für förderfähige Vorhaben tragen. Zusätzlich müssen sie nachweisen, dass sie ihre reguläre Investitionsförderung für Krankenhäuser aufrechterhalten.



5. Was sind Leistungsgruppen und wie werden sie zugewiesen?

🔬 Leistungsgruppen sind medizinische Leistungsbereiche, die Krankenhäusern basierend auf Qualitätskriterien und Mindestanforderungen zugewiesen werden. Sie strukturieren das medizinische Angebot bundeseinheitlich nach Komplexität und Spezialisierungsgrad. Die Zuweisung erfolgt durch die Landesbehörden und beeinflusst direkt die Vergütung und das erlaubte Leistungsspektrum einer Klinik. Bis Ende 2026 sollen alle Kliniken entsprechende Leistungsgruppen zugewiesen bekommen haben. Ein spezieller Grouper-Algorithmus ordnet stationäre Fälle den jeweiligen Leistungsgruppen zu.



6. Was ist die Vorhaltevergütung und wann tritt sie in Kraft?

💸 Die Vorhaltevergütung ist das neue Finanzierungsmodell der Krankenhausreform – eine Revolution im Abrechnungssystem! Sie ersetzt teilweise das bisherige diagnosebasierte DRG-System und deckt etwa 60% der Betriebskosten unabhängig von der tatsächlichen Fallzahl ab. Damit werden Kliniken finanziell stabilisiert und der wirtschaftliche Druck, möglichst viele Patienten zu behandeln, reduziert. Sie wird ab 2025 berechnet, aber erst ab 2027 budgetwirksam ausgezahlt. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) berechnet die Höhe je nach Leistungsgruppe.



7. Welche Vorhaben sind durch den Transformationsfonds förderfähig?

🚀 Durch den Transformationsfonds werden gemäß der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) acht Fördertatbestände unterstützt:

  1. Standortübergreifende Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten
  2. Umstrukturierung zu sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
  3. Bildung telemedizinischer Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern
  4. Bildung von Zentren für seltene/komplexe Erkrankungen an Hochschulkliniken
  5. Bildung regionaler Krankenhausverbünde zum Abbau von Doppelstrukturen
  6. Bildung integrierter Notfallstrukturen
  7. Dauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder Teilbereichen
  8. Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten im Pflegebereich

Wichtig: Die Vorhaben müssen nach dem 1. Juli 2025 begonnen worden sein!


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    8. Wie können Kliniken Fördermittel aus dem Transformationsfonds beantragen?

    📝 Der Weg zu den Fördermitteln führt über die Bundesländer! Krankenhäuser können nicht direkt beim Bund beantragen, sondern müssen ihre Anträge bei den zuständigen Landesbehörden einreichen. Die Länder prüfen die Anträge auf Förderfähigkeit und stellen dann Sammelanträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Antragsprozess umfasst eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan, Nachweise der Kofinanzierung und eine Begründung der Zweckmäßigkeit. Die Anträge müssen bis zum 30. September des Vorjahres durch die Länder beim BAS eingereicht werden.



    9. Was sind sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Level 1i)?

    🏥 Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (auch "Level 1i-Krankenhäuser") sind innovative Hybrid-Einrichtungen, die stationäre, ambulante und pflegerische Leistungen unter einem Dach anbieten. Sie entstehen oft durch Umwandlung kleinerer Krankenhäuser und sollen besonders in ländlichen Regionen eine wohnortnahe Grundversorgung sicherstellen. Diese Einrichtungen können verschiedene Fachärzte, Notfallversorgung und spezielle Untersuchungsmöglichkeiten bündeln. Für die Umstrukturierung zu solchen Einrichtungen gibt es spezielle Fördermittel aus dem Transformationsfonds.

    Mehr dazu in unserem Artikel Leistungsgruppen verändern die Krankenhausplanung.



    10. Wie wirkt sich die Reform auf kleine Krankenhäuser aus?

    🔍 Für kleine Krankenhäuser bringt die Reform sowohl Chancen als auch Herausforderungen! Einerseits erhalten bedarfsnotwendige Kliniken durch die Vorhaltevergütung eine wirtschaftlich stabilere Grundlage – unabhängig von der Fallzahl. Andererseits müssen viele ihr Leistungsspektrum anpassen, wenn sie nicht alle Qualitätskriterien erfüllen können. Für kleinere Häuser bietet die Umwandlung in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung (Level 1i) oder der Zusammenschluss zu regionalen Verbünden eine zukunftssichere Perspektive. Der Transformationsfonds unterstützt gezielt diese Umstrukturierungsprozesse.



    11. Welche Qualitätskriterien müssen Krankenhäuser erfüllen?

    ⭐ Die Qualitätskriterien für Leistungsgruppen sind das Herzstück der Reform! Sie umfassen:

    • Strukturvorgaben: Personelle und apparative Mindestausstattung
    • Mindestmengen: Jährlich notwendige Fallzahlen pro Eingriff
    • Erfahrungswerte: Nachweis der Expertise des medizinischen Personals
    • Erreichbarkeit: Festlegung von Fachdisziplinen, die 24/7 verfügbar sein müssen

    Diese Kriterien werden bundeseinheitlich durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt. Nur Krankenhäuser, die diese Qualitätsvorgaben erfüllen, dürfen die entsprechenden Leistungen erbringen und abrechnen.



    12. Was passiert, wenn Krankenhäuser die Qualitätskriterien nicht erfüllen?

    ⚠️ Wenn Qualitätskriterien nicht erfüllt werden, droht der Verlust von Leistungsgruppen! Allerdings gibt es einen Übergangsrahmen von bis zu drei Jahren, in dem Krankenhäuser Zeit haben, die erforderlichen Kriterien zu erfüllen. Gelingt dies nicht, müssen betroffene Leistungen eingestellt werden, was zur Umstrukturierung oder in manchen Fällen zur kompletten Umwandlung (z.B. in eine Level 1i-Einrichtung) führen kann. Der Transformationsfonds bietet finanzielle Unterstützung für diese Anpassungsprozesse – auch für die geordnete Schließung nicht zukunftsfähiger Abteilungen oder ganzer Standorte.



    13. Welche Rolle spielt die Ambulantisierung in der Reform?

    🚶‍♂️ Die Ambulantisierung ist ein Kernstück der Reform! Viele bisher stationär erbrachte Leistungen sollen künftig ambulant durchgeführt werden. Dafür werden drei neue ambulante Versorgungsformen eingeführt:

    1. Tagesstation: Für Behandlungen mit kurzer Überwachungszeit
    2. Stationsäquivalente Versorgung: Komplexe Behandlungen im häuslichen Umfeld
    3. Ambulante Komplexversorgung: Für mehrere koordinierte ambulante Termine

    Diese Ambulantisierung soll Krankenhausbetten entlasten, Kosten senken und den Patientenkomfort erhöhen. Sektorenübergreifende Einrichtungen spielen dabei eine zentrale Rolle.



    14. Wie ist der Zeitplan für die Umsetzung der Krankenhausreform?

    📅 Die Krankenhausreform wird schrittweise umgesetzt:

    • Dezember 2024: Inkrafttreten des KHVVG
    • März 2025: Festlegung der Leistungsgruppen inkl. Qualitätskriterien
    • 2025-2026: Budgetneutrale Jahre für Vorbereitungen
    • 2026: Start des Transformationsfonds, Zuweisung der Leistungsgruppen
    • 2027: Erste Auszahlungen der Vorhaltevergütung
    • Ende 2026: Landesbehörden müssen allen Kliniken Leistungsgruppen zuweisen
    • 2027-2028: Schrittweise Umstellung des Finanzierungssystems
    • 2029: Vollständige Vergütung nach dem neuen System

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    15. Welche Herausforderungen bringt die Krankenhausreform mit sich?

    🧩 Die Umsetzung der Reform stellt Kliniken vor vier Hauptherausforderungen:

    1. Mindestfallzahlen: Besonders für ländliche Kliniken schwer zu erreichen
    2. Zeitdruck: Der Umsetzungszeitraum bis 2027 ist ambitioniert
    3. Personalmangel: Qualitätskriterien fordern oft mehr Fachpersonal
    4. Umstrukturierung: Anpassung des Leistungsspektrums erfordert tiefgreifende Veränderungen

    Die Bewältigung dieser Herausforderungen erfordert strategisches Management, sorgfältige Planung und die gezielte Nutzung von Fördermitteln. Unsere Klinikmanagement Akademie unterstützt dich dabei!

    Fazit: Die Krankenhausreform als Chance nutzen

    Die Krankenhausreform mit dem KHVVG und dem Transformationsfonds stellt die größte Veränderung des deutschen Krankenhauswesens seit Jahrzehnten dar. Sie bietet trotz aller Herausforderungen die Chance, die stationäre Versorgung qualitativ zu verbessern und gleichzeitig wirtschaftlich zu stabilisieren.

    Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der strategischen Positionierung jedes einzelnen Krankenhauses im neuen System. Wer die Fördermöglichkeiten des Transformationsfonds gezielt nutzt und seine Leistungen an den Qualitätskriterien ausrichtet, kann gestärkt aus dieser Transformation hervorgehen.

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    Quellen

    1. Bundesministerium für Gesundheit (2025): Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) vom 15. April 2025, Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 113, ausgegeben zu Bonn am 17. April 2025.
    2. Deutsches Krankenhausinstitut (2024): Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform, Düsseldorf, S. 45-87.
    3. Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (2025): Methodenpapier zur Berechnung der Vorhaltevergütung, Siegburg.
    4. Deutsche Krankenhausgesellschaft (2025): Leitfaden zur Krankenhausreform und zum Transformationsfonds. Berlin.
    5. UNITY AG (2025): Das KHVVG: Warum das Klinikmanagement jetzt handeln muss. Online-Publikation.



    Für wen ist der Kurs hilfreich?

    Dieser Kurs ist ideal für Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen: Sowohl erfahrene Klinikmanager, die ihr Wissen auffrischen wollen als auch Ärzte und Pflegekräfte, die eine Managementrolle übernehmen möchten, profitieren von den Inhalten des Onlinekurses.


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      Kursleitung Dr. Alexander Zuber

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      Dr. Alexander Zuber, Kursleiter der Klinikmanagement Akademie, bringt über ein Jahrzehnt Erfahrung in der komplexen Welt des deutschen Krankenhausmanagements mit. Er versteht es, die vielschichtigen Zusammenhänge dieser stark regulierten Branche verständlich und praxisnah zu vermitteln.

      Seine Leidenschaft gilt dem Unterrichten – insbesondere mit modernen E-Learning-Technologien, die es den Teilnehmenden ermöglichen, individuell und im eigenen Tempo zu lernen. Mit seiner Expertise und Begeisterung schafft er eine inspirierende Lernatmosphäre, die Fachwissen greifbar macht.

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